AGB

1. Allgemeines

Mit Abschluss dieses Vertrages erwirbt der Kunde das Recht auf die Teilnahme an der o.g. Anzahl von Personal Trainings zu dem o.g. Preis. Ein Personaltraining dauert grundsätzlich 60 Minuten. Bei längerer Dauer wird prozentual auf 15 Minuten verrechnet. Es können auch kürzere Trainingseinheiten vereinbart werden, jeweils auf volle 15 Minuten. Bitte erscheinen Sie pünktlich. Verspätungen gehen zu Ihren Lasten.

 

2. Schweigepflicht

Die Gesundheitsfragen, die persönlichen Angaben sowie persönliche Gespräche werden vertraulich behandelt und nicht an 3. Personen weitergegeben.

 

3. Vertragsdauer, Nichtbeanspruchung der Leistung, Zahlungsbedingungen und zusätzliche Kosten

Die Vertragsdauer beginnt mit Abschluss dieses Vertrags und endet mit voller Inanspruchnahme der gekauften Personal Trainings, spätestens 6 Monaten nach Vertragsabschluss. Der Vertrag ist nicht kündbar. Werden die Leistungen des Anbieters nicht beansprucht, besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung. Das Abo ist jedoch auf 3. Personen übertragbar. Die Rechnungen können bar, per Banküberweisung oder mit Zahlungskarten entrichtet werden. Rechnung sind innert 30 Tagen zahlbar.

Nicht im vereinbarten Stundenhonorar inbegriffen sind Miete von Örtlichkeiten wie Sporthallen, Fitness-centern, Hallenbäder, Sportanlagen o.ä. Anfahrtswege zu Trainingseinheiten, die in anderen Räumlichkeiten als bei Antagon stattfinden, werden ab 10 km (gerechnet ab Antagon) verrechnet. Es gilt eine Kilometerpauschale von CHF 0.60 pro Kilometer. Bei grösseren Distanzen kann zusätzlich noch die Fahrzeit in Rechnung gestellt werden. Zusätzliche Kosten werden vorab mit dem Kunden vereinbart.

4. Terminverschiebung, Absagen und Nichterscheinen

Ein Termin kann bis 24 Stunden vor dem geplanten Beginn von beiden Seiten verschoben oder abgesagt werden, ohne dass dabei Kosten anfallen. Danach werden die Kosten für den betroffenen Termin vollumfänglich verrechnet. Ausnahmen sind Krankheit, Unfall und Todesfall in der Familie. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird ebenso der volle Betrag verrechnet.

5. Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit der Dienstleistung

Bei saisonal bedingten oder durch bauliche Aktivitäten verursachten, vorübergehenden zeitlichen Einschränkungen der Leistungen oder bei Kürzungen in der Angebotspalette besteht von Seiten des Kunden kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung. Eine Verlegung des Standortes der Trainingsräumlichkeiten des Anbieters innerhalb der Stadt Zürich bleibt vorbehalten.

 

6. Haftung, Versicherung und Mitteilungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, vor Aufnahme eines Personaltrainings, eigenständig einen ärztlichen Check-up zu absolvieren und das Ergebnis der Trainerin mitzuteilen. Die unverzügliche Mitteilungspflicht gilt auch bei späteren temporären und dauernden Veränderungen des Gesundheitszustandes. Der Trainer weisst den Kunden hiermit darauf hin, dass jede Form sportlicher Betätigung bekanntermassen stets mit Risiken verbunden ist. Zu jedem Zeitpunkt, vor, während und nach dem Training, gilt das Prinzip der Eigenverantwortung des Kunden.

Gregor Ortmann ist dem Kunden gegenüber nur dann haftbar, wenn dieser seine Instruktions-, Überwachungs- und sonstigen vertragsspezifischen wesentlichen Leistungspflichten schuldhaft verletzt hat. Das Angebot erfolgt auf Risiko des Kundens.

Die Kranken-, sowie Unfallversicherung ist Sache des Kunden. Gregor Ortmann übernimmt keine Garantie für den Erfolg. Beide Vertragspartner achten jedoch auf ein möglichst effektives Training.

 

7. Vertrags- oder AGB-Änderungen

Änderungen sind nicht ausgeschlossen, werden dem Kunden 14 Tage vor in Kraft treten mitgeteilt.

 

8. Gerichtsstand

8038 Zürich