AGB
1. Allgemeine Informationen zum Unternehmen
Die Urban Athletics GmbH, vertreten durch Gregor Ortmann, bietet Dienstleistungen im Bereich Personal Training und Rudertraining an. Der Vertreter ist erreichbar per Telefon unter 076 587 82 21 oder per Mail: gregor@gregor-ortmann.ch
2. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Bereich Rudertraining abgeschlossenen Verträge mit der Urban Athletics GmbH. Mit Vertragsabschluss bestätigt der Kunde/die Kundin, in Kenntnis dieser AGB zu sein und stimmt ausdrücklich zu, dass diese AGB Bestandteil des Vertrages ist.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt nach schriftlicher Anmeldung durch den Kunden und die schriftliche Bestätigung durch die Urban Athletics GmbH zustande.
4. Preise und Zahlungsmodalitäten
Die aktuell gültigen Preise sind auf der Homepage ausgewiesen. Stunden und Kurse müssen vorab bezahlt werden, erst dann gelten sie als definitiv gebucht.
5. Rücktritt vom Vertrag
Einzelstunden müssen 24 Stunden vor Trainingsbeginn vom Kunden / der Kundin abgesagt werden, andernfalls wird das volle Trainingsentgelt verrechnet. Gebuchte Kurse können nicht abgesagt werden. Ausnahmen können bei Vorlage einer ärztlichen Bestätigung gemacht werden. Vom Teilnehmenden versäumte Trainingseinheiten können nicht nachgeholt werden. Das Entgelt für ein gebuchtes und nicht vollständig absolviertes oder nicht beendetes Paket wird nicht rückerstattet. Bei widrigen Bedingungen (Sturm, dichter Nebel oder Starkregen) findet das Rudertraining nicht statt. Diese Termine werden nach Möglichkeit nachgeholt. Ist dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich, wird der Betrag für die nicht geruderten Einheiten auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben. Muss das Training aufgrund der Wetterverhältnisse abgebrochen werden, kann das Training auf dem Ruderergometer fortgesetzt werden.
Pakete oder Einzelstunden können auf andere Personen übertragen werden.
6. Durchführung des Trainings
Eine Trainingseinheit beginnt zum gebuchten Zeitpunkt und beinhaltet auch die Zurücklegung des Weges vom und zum Wasser sowie allfällige Videoanalysen und Trockenübungen. Es besteht seitens der Urban Athletics GmbH die Möglichkeit einen Trainer/eine Trainerin umzubesetzen, sollte der gebuchte Trainer / die gebuchte Trainerin kurzfristig nicht verfügbar sein.
Unterrichtsort:
Bootshaus bei Stämpfli Racing Boats AG, Seestrasse 497, 8038 Zürich
Weitere Unterrichtsorte sind auf Anfrage und gemäss Offerte möglich.
7. Verhaltensregeln
Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten und das Material ist sorgfältig zu behandeln. Gute Schwimmkenntnisse sind Voraussetzung. Da Ruderstunden in der Regel auf dem Wasser stattfinden, dürfen nur Gegenstände mit an den Steg und ins Boot genommen werden, die Feuchtigkeit vertragen. Die Urban Athletics GmbH behält sich vor, Teilnehmende aus disziplinären Gründen (z.B. Gefährdung anderer Teilnehmender, wiederholte Nichteinhaltung der Verhaltensregeln, Stören des Trainings, usw.) vom Training/Kurs auszuschliessen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des anteiligen Trainingsentgelts.
Teilnehmen sind verpflichtet, kurzfristige gesundheitliche Einschränkungen dem Trainer / der Trainerin vor Antritt der Trainingsstunde mitzuteilen. Dauerhafte Erkrankungen müssen spätestens 7 Tage vor der ersten Trainingseinheit schriftlich bekanntgegeben werden.
8. Sicherheit
Gesetzliche Bestimmung (CH): Rettungswestenpflicht gilt ausserhalb der Uferzone (>300m) auf stehenden Gewässern und immer auf fliessenden Gewässern.
Die Weste müssen die Norm SN EN 393 oder ISO 12402-5 mit mind. 75 Newton Auftrieb entsprechen.
Im Ausland gelten die jeweiligen nationalen und lokalen Vorschriften.
Das Tragen oder Mitführen der Rettungsweste ist von Gesetzeswegen und auf Verlangen des Trainers / der Trainerin zu verfolgen.
9. Beaufsichtigung von Kindern und Minderjährigen
Die Aufsichtspflicht der Urban Athletics GmbH beschränkt sich ausschliesslich auf die Dauer des Trainings. Die Obsorgeberechtigten haben dafür zu sorgen, dass ihre Kinder pünktlich zur Ruderstunde gebracht und auch pünktlich wieder abgeholt werden. Für die Zeit vor und nach dem Training übernimmt die Urban Athletics GmbH keine Aufsichtspflicht.
10. Haftung
Die Teilnahme an den Ruderstunden erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Der Trainer / die Trainerin haftet für Personenschäden, die durch sein/ihr Verschulden verursacht wurden. Bei ordnungsgemässer Vertragserfüllung ist eine Haftung des Trainers / der Trainerin ausgeschlossen. Die Haftung des Trainers / der Trainerin für Sachschäden ist auf grobes Verschulden beschränkt. Beanstandungen wegen mangelhafter Leistung eines Trainers sind binnen 48 Stunden nach der betreffenden Trainingseinheit schriftlich mitzuteilen, widrigenfalls die Leistung als genehmigt gilt. Der Kunde / de Kundin haftet für von ihm/ihr verursachte Beschädigungen an dem von der Urban Athletics GmbH leihweise zur Verfügung gestellten Trainingsmaterial. Die Urban Athletics GmbH haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die ein Kunde / eine Kundin oder die von ihm/ihr mitgebrachten Personen oder Tiere Dritten gegenüber verursachen. Die Urban Athletics GmbH übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die infolge des unerlaubten Verlassens des Trainingsbereichs eintreten oder vom Kind verursacht werden.
11. Haftpflichtversicherung
Der Kunde / die Kundin bestätigt, mit Abschluss des Vertrages, dass er/sie, bzw. bei Minderjährigen dessen Erziehungsberechtige/r, über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Schäden am Material, welche durch unsachgemässe Handhabung durch den Kunden / die Kundin verursacht werden, sind von diesem, nach Aufforderung der Urban Athletics GmbH, der jeweiligen Versicherungsgesellschaft anzumelden.
12. Änderung der AGB
Die Urban Athletics GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Die jeweils gültigen AGB sind jederzeit auf der Homepage der Urban Athletics GmbH publiziert.
13. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Zürich vereinbart. Für alle mit der Urban Athletics GmbH abgeschlossenen Verträge gilt schweizerisches Recht.
Zürich, Februar 2023